Aktualisiert am 5. August 2026
Zusatzscheinwerfer sind am Auto in Deutschland erlaubt, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Der Scheinwerfer ist als Fernscheinwerfer E-geprüft (ECE R149 bzw. R112), und die Summe der Referenzzahlen aller gleichzeitig leuchtenden Fernscheinwerfer überschreitet 100 nicht – das Serienfernlicht zählt mit. Was das konkret bedeutet, wo du Prüfzeichen und Genehmigungsnummer findest und welche Fehler am häufigsten zu Problemen bei Polizei und TÜV führen, klärt dieser Ratgeber.
Welche Zusatzbeleuchtung ist auf der Straße erlaubt? Der Überblick
| Leuchten-Typ | Im Straßenverkehr erlaubt? | Bedingung |
|---|---|---|
| Zusatz-Fernscheinwerfer / Driving Lights | ✅ ja | E-geprüft (ECE R149 bzw. R112), Referenzzahl-Summe ≤ 100 |
| Gerade LED-Bar mit E-Zulassung | ✅ ja | gilt rechtlich als Fernscheinwerfer – gleiche Regeln |
| Curved-LED-Bar / Bar ohne E-Prüfung | ❌ nein | Arbeitsscheinwerfer – nur Gelände, Motorsport, Baustelle |
| Arbeitsscheinwerfer | ⚠️ montiert ja, leuchten nein | im fließenden Verkehr ausgeschaltet (§ 52 StVZO) |
Was bedeutet die Referenzzahl – und wie funktioniert die 100er-Regel?
Die Referenzzahl ist ein Maß für die Lichtstärke eines Fernscheinwerfers und steht auf jedem E-geprüften Scheinwerfer neben dem Prüfzeichen. Die Regel: Alle Fernscheinwerfer, die gleichzeitig leuchten können, dürfen zusammen maximal die Referenzzahl-Summe 100 erreichen – einschließlich des Serienfernlichts deines Fahrzeugs.
Ein Rechenbeispiel mit echten Werten aus unserem Sortiment: Eine gerade Strands Siberia-XP-LED-Bar hat die Referenzzahl 20, ein Strands Dark-Knight-Zusatzscheinwerfer je nach Modell 20 bis 45. Zwei Driving Lights mit Referenzzahl 20 plus ein Serienfernlicht mit Referenzzahl 12,5 je Seite ergeben 20 + 20 + 25 = 65 – zulässig. Zwei 45er-Scheinwerfer auf einem Fahrzeug mit starkem Serien-LED-Fernlicht können die 100 dagegen schon reißen. Rechne also vor dem Kauf nach: Die Referenzzahl deines Serienfernlichts steht auf dem Scheinwerfergehäuse oder in den Fahrzeugunterlagen.
Wo finde ich das E-Prüfzeichen und die Genehmigungsnummer?
Das E-Prüfzeichen steht direkt auf dem Scheinwerfer – auf der Streuscheibe oder dem Gehäuse: ein „E" mit Ländernummer (z. B. E1 für Deutschland, E4 für die Niederlande), daneben die Genehmigungsnummer der Bauartzulassung und die Referenzzahl. Fehlt dieses Zeichen, hat der Scheinwerfer keine Straßenzulassung – egal, was der Verkäufer verspricht. Bei trekvoss weisen wir die Zulassung (ECE-Regelung und Referenzzahl) in den technischen Daten der Produkte aus; alle straßenzugelassenen Strands-Modelle findest du gesammelt in der Kollektion Strands – für den Straßenverkehr zugelassen.
Ist eine LED-Bar mit Straßenzulassung erlaubt?
Ja – eine gerade LED-Bar mit E-Genehmigung gilt rechtlich als Fernscheinwerfer und darf im Straßenverkehr leuchten, solange die Referenzzahl-Summe stimmt. Die geraden Strands-Siberia-Bars sind zum Beispiel nach ECE R148, R149 und R10 genehmigt und tragen die Referenzzahl 20. Gebogene (Curved-)Bars haben dagegen keine E-Zulassung – sie sind reine Arbeitsscheinwerfer und gehören auf der Straße ausgeschaltet. Mehr zur Auswahl der richtigen Bar: Wie man die richtige LED-Bar auswählt; die Montage erklärt dieser Ratgeber.
Arbeitsscheinwerfer und § 52 StVZO
Arbeitsscheinwerfer dürfen fest am Fahrzeug montiert sein – eingeschaltet werden dürfen sie im fließenden Verkehr aber nicht (§ 52 StVZO). Erlaubt ist ihr Einsatz im Stand und abseits öffentlicher Straßen: beim Bergen, auf der Baustelle, am Camp, im Gelände. Wer die Rückfahrscheinwerfer-Funktion einer Arbeitsleuchte im Verkehr nutzt, riskiert Bußgeld und im Ernstfall Ärger mit der Versicherung. Für die Arbeit rund ums Fahrzeug findest du passende Modelle in der Kollektion LED-Arbeitsscheinwerfer.
Brauche ich eine TÜV-Eintragung für Zusatzscheinwerfer?
In der Regel nein: E-geprüfte Scheinwerfer sind bauartgenehmigt und müssen nicht einzeln eingetragen werden – vorausgesetzt, der Anbau entspricht den Vorschriften (Anzahl, Anbauhöhe, symmetrische Anordnung, korrekte Schaltung mit dem Fernlicht). Wer sichergehen will, lässt den Anbau bei der nächsten Hauptuntersuchung kurz mitprüfen oder fragt vorab bei der Prüfstelle nach. Scheinwerfer ohne E-Prüfung lassen sich auch nicht „eintragen" – sie bleiben auf Gelände und Motorsport beschränkt.
Die häufigsten Fehler – und wie du sie vermeidest
- Curved-Bar auf der Straße. Gebogene Bars sehen aus wie ihre geraden Geschwister, haben aber keine E-Zulassung. Auf öffentlichen Straßen: aus.
- Referenzzahl-Summe überschritten. Auch lauter einzeln zugelassene Scheinwerfer werden zusammen illegal, wenn die Summe über 100 liegt. Vor dem Kauf rechnen.
- Billig-Bars ohne E-Prüfzeichen. „Straßenzulassung" im Angebotstext ersetzt kein aufgedrucktes E-Zeichen. Im Zweifel: Gehäuse ansehen.
- Arbeitsscheinwerfer als Dauer-Rückfahrlicht. Montiert erlaubt, im fließenden Verkehr eingeschaltet nicht (§ 52 StVZO).
- Falsche Schaltung. Zusatz-Fernscheinwerfer müssen mit dem Fernlicht schalten und mit ihm zusammen abblendbar sein – fliegende Verkabelung mit Dauerplus fällt bei jeder Kontrolle auf.
Fazit
Die Rechtslage ist klarer, als viele Foren-Diskussionen vermuten lassen: E-Prüfzeichen plus Referenzzahl-Summe bis 100 – dann sind Zusatz-Fernscheinwerfer und gerade LED-Bars am Auto in Deutschland legal. Arbeitsscheinwerfer bleiben im fließenden Verkehr aus, Curved-Bars gehören ins Gelände. Straßenzugelassene Modelle mit ausgewiesener Referenzzahl findest du in unseren Kollektionen LED-Light-Bars, LED-Scheinwerfer und gesammelt unter Strands – für den Straßenverkehr zugelassen. Einen Gesamtüberblick über sinnvolle Zusatzbeleuchtung gibt der Ratgeber Zusatzbeleuchtung am Auto.
Hinweis: Rechtliche Angaben beziehen sich auf Deutschland (Stand August 2026), sind allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind StVZO, die jeweiligen ECE-Regelungen und die Angaben in der Bauartgenehmigung deines Scheinwerfers.










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